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   BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83   

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https://dejure.org/1983,10152
BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,10152)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1983 - 3 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,10152)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - 3 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,10152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung, sofern das behauptete Verlöbnis unwirksam ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83
    Das Bestehen einer Ehe steht dem wirksamen Abschluß eines Verlöbnisses grundsätzlich entgegen (BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75 - BGH, Urteil vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79 -).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 383/75

    Verkauf einer nachgemachten Münze an einen Sammler - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83
    Das Bestehen einer Ehe steht dem wirksamen Abschluß eines Verlöbnisses grundsätzlich entgegen (BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75 - BGH, Urteil vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79 -).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 231/82

    Zeugnisverweigerungsrecht - Voraussetzungen - Beschuldigte - Getrennte Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Zeugin nach einer solchen Belehrung einzelne dem Angeklagten entlastende Angaben gemacht hätte, ohne damit gleichzeitig sich selbst zu belasten (vgl. BGH, Strafverteidiger 1982, 557).".
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Die Angeklagte kann deshalb, obwohl sie mit Kiehl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt hat, nicht als dessen Verlobte im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB angesehen werden (vgl. BGH, VRS 36, 20, 21/22; BGH Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 StR 160/83 - und vom 27. Mai 1983 - 3 StR 174/83, jeweils m.w.N.).
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